Anleitung für Gesuche
Gesuche (vgl. unter Mission) kann man jederzeit an den Stiftungsrat richten. Er trifft sich jährlich 4 Mal (vgl. unter Termine). Damit sich die aktiven Stiftungsräte seriös vorbereiten können, sind Gesuche spätestens 2-3 Wochen vor der Sitzung einzureichen. Je nach Thematik erfordert die Prüfung durch das Gremium bzw. durch beigezogene Experten sogar 2-3 Monate. Unklar? Anrufen!
Je präziser die Angaben der Gesuchsteller die Kriterien im Formular abdecken, desto rascher kann der Stiftungsrat die Chancen beurteilen und den/die Antragsteller informieren bzw. betreffs Konkretisierung einzelner Punkte Kontakt aufnehmen. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass unsere Stiftung den Gesuchen nur zu einem kleinen Teil – ergänzend und aus eigener Kraft – entsprechen kann.
An dieser Stelle sei deshalb u.a. an die Hochschulen (ZHAW) und den Berufsverband EVS verwiesen, mit denen wir zusammenarbeiten. Dabei geht es zum einen um die optimale Koordination der begrenzten Finanzmittel, aber auch um die gegenseitige Abstimmung der Schwerpunkte sowie die Relevanz der vorgelegten Projekte. Natürlich wahren wir bei diesem Austausch im Interesse der Sache sowohl die wiss. Standards wie die Vertraulichkeit (geistiges Eigentum/Datenschutz).
Wer wissen will, woher wir kommen, wohin wir gehen und wie wir arbeiten, schaut sich unsere Basis-Präsentation kurz an. Wer es noch genauer wissen will, kann sich auf 4 Seiten von «Ergotherapie 8/18» des EVS im Detail einlesen.
D’ailleurs, tout le texte a été traduit en français.